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Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Unstrut-Hainich e.V.

Coronavirus

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Corona in Verbindung mit den Angeboten des ASB im Unstrut-Hainich-Kreis.

Aktuelle Infos aus Ihren ASB Kindergärten des Unstrut-Hainich-Kreises zum Thema Corona

21.06.2021

Unsere Kindergärten wechseln ab Montag, d. 21.06.2021 in die Stufe GRÜN - Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz nach §14 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.

Das bedeutet, Sie haben wieder Anspruch auf den vollen Betreuungsumfang. (mind. 10 h/Tag). Wir brauchen Ihre Unterstützung, um in dieser Stufe des Regelbetriebs bleiben zu können.

Bitte helfen Sie uns, die folgenden Maßnahmen zum vorbeugenden Infektionsschutz umzusetzen:

  • die lückenlose Dokumentation aller Kontakte in der Einrichtung
  • die Anweisung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Sie beim Betreten des Kindergartens
  • die Händehygiene
  • die Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen
  • das Betretungsverbot bei erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder bei Nichttragen der Maske

Nähere Informationen zu den jeweiligen Maßnahmen erhalten Sie vor Ort in Ihrem Kindergarten.

 

09.03.2021

Öffnung der Kindergärten in den Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld ab Mittwoch, 10.03.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb (Phase Gelb II)

Die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 08.03.2021 beinhaltet die ersatzlose Streichung des Absatzes 4 der Allgemeinverfügung vom 20.02.2021. Damit ist auch der Kindergarten Wichtelnest in Wendehausen ab Mittwoch, 10.03.2021, wieder für den eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.

 

02.03.2021

Öffnung der Kindergärten im Unstrut-Hainich-Kreis ab Mittwoch, 03.03.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb, verbleibende Schließung in den Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld bis 15.03.2021

Die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 01.03.2021 beinhaltet den Ersatz des Absatz 4 der Allgemeinverfügung vom 20.02.2021, in dem die Kindergärten im Unstrut-Hainich-Kreis bis 15.03.2021 geschlossen blieben. Der neue Absatz 4 beschränkt die verbleibende Schließung der Kindergärten auf die Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld bis 15.03.2021.

Da die Allgemeinverfügung vom 01.03.2021 am 03.03.2021 in Kraft tritt, öffnen die Kindergärten am Mittwoch, 03.03.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb II) unter den Bedingungen der ersten Monatshälfte Dezember 2020. Die Kindergärten in den Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld bleiben bis 15.03.2021 geschlossen mit Betreuung im Notbetrieb.

 

20.02.2021

Fortführung der Schließung der Kindergärten mit Notbetreuung ab Montag, 22.02.2021

Dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (TMASGFF) vom Freitag, 19.02.2021 folgend hat der Unstrut-Hainich-Kreis eine ab 21.02.2021 geltende Allgemeinverfügung erlassen, die die Fortführung der Schließung der Kindergärten mit Notbetreung beinhaltet. Diese Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Montag, 15. März 2021.

Die Kindergärten gelten wie bisher als geschlossen mit Notbetreuungsbetrieb. Weiterhin können die Eltern unter Einhaltung der Bedingungen für die Notbetreuung im Einvernehmen mit den Leitungen ihre Kinder für die Notbetreuung anmelden.          

  

16.02.2021

 

Die Kindergärten wechseln ab Montag, 22.02.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb) unter erhöhtem Infektionsschutz.  Die Notbetreuung endet damit, alle Kinder können wieder betreut werden. Die Betreuung findet in festen Gruppen mit festen Mitarbeiterinnen in jeweils getrennten Räumen statt. Die Kindergärten informieren nach Vorliegen der Infektionsschutzregelungen über die einrichtungsspezifische Vorgehensweise.

 

12.02.2021

Fortführung der Schließung der Kindergärten mit Notbetreuung zunächst bis 19.02.2021.

 

07.02.2021

Kindergärten bleiben für die Notbetreuung geöffnet.

Die aktuelle Wetterlage kann dazu führen, dass wir den Notbetreuungs-Betrieb der Kindergärten am Montag, 08.02.2021, nicht vollumfänglich gewährleisten können. 

Wir bitten daher die Eltern der Kinder in der Notbetreuung, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für die Kinder zu prüfen.

Mehr Infos hier

 

06.01.2021

Fortführung der Schließung der Kindergärten mit Notbetreuung bis 31.01.2021.

Das Thüringer Kabinett hat am 05.01.2021 einen Beschluss zur Fortführung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie beschlossen. Hierin heißt es unter Punkt 6:

6. Bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe  6 eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte
1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im HomeOffice unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und
2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal

  • Fortführung
  • in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung
  • in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.

Als Nachweis genügt eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers.

Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht. Der oder die Personensorgeberechtigte soll glaubhaft darlegen, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.

Zum Formular „Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe 6 mit Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung für die Notbetreuung“ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:

Der Eintritt in den eingeschränkten Regelbetrieb ist ab 01.02.2021 vorgesehen.

14.12.2020

Schließung unserer Kindertageseinrichtungen

Auf Grundlage behördlicher Anordnung sind die Kindertageseinrichtungen vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen! Es findet in diesem Zeitraum nur eine Notbetreuung statt.
Wir bitten die betreffenden Familien uns zu informieren, wer eine Betreuung benötigt und die notwendige Betreuungszeit anzugeben.

27.11.2020

Ab 01.12.2020  Wechsel in Stufe 2 (Gelb) - Eingeschränkter Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz -

als Reaktion auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am 25.11.2020 hat das Thüringer Bildungsministerium den Wechsel in Stufe 2  (Gelb) ab 01.12.2020 festgesetzt. Die Fortführung des Kindergartenbetriebes in festen Gruppen erfordert eine Anpassung an die Arbeitsabläufe der Mitarbeiterinnen und die Berücksichtigung des Personalbedarfes für die Umsetzung des Betretungsverbotes. So wird es zu Änderungen der Öffnungszeiten kommen und die Hol- und Bringsituation wird neu geregelt. Die Öffnungszeiten und die Zutrittsregelungen des jeweiligen Kindergarten wird je Kindergarten festgesetzt und den Eltern in einer Elterninformation bekanntgegeben. Diese können bei den Leitungen der Kindergärten abgefragt werden.

Die Laufzeit der Stufe 2 - Gelb -  wird maßgeblich vom regionalen Inzidenzwert abhängen.       

 

 

06.08.2020

Stufenkonzept Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21

Der Stufenplan beinhaltet ein sog. Ampelsystem, in dem innerhalb von drei Stufen mit dem örtlichen, coronabedingten Infektionsgeschehen innerhalb von Einrichtungen sowie der gesamten Region umgegangen werden soll. In den drei Stufen grün, gelb und rot soll im Rahmen des angestrebten Regelbetriebs in Abstimmung mit den jeweiligen Verantwortungsträgern verfahren werden.

Weitere Informationen (Öffnungszeiten, Hygienekonzept für den Regelbetrieb mit vorbeugenden Infektionsschutz u.a.) erhalten Sie in Kürze in Ihrer Kindertageseinrichtung.

Die Kindergärten des ASB starten nach heutigem Stand am 31.08.2020 mit dem Regelbetrieb (Stufe grün) unter den vorgegebenen Hygieneauflagen.

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15.06.2020

Verbindliche Erklärung zum Gesundheitszustand und Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie:

09.06.2020

Nach den heutigen aktualisierten Vorgaben der Landesregierung werden wir die eingeschränkte Regelbetreuung ohne Nutzung des Wechselmodells fortführen können. Ab Montag, 15.06.2020, werden damit auch die Kindergärten Anne Frank und Clara Zetkin durchgehend für alle Kinder in den bisherigen eingeschränkten Öffnungszeiten offenstehen.  Die Eltern werden hierüber auch von den Leitungen und per Elternbrief informiert. 

Wir wünschen weiterhin Alles Gute

 

27.05.2020

Betreuungsgebühren in der Zeit der eingeschränkten Regelbetreuung

Die Betreungsgebühren werden von den Kommunen und dem Träger auf Grund der Gesamtkosten für die Betreibung des Kindergarten ermittelt und wird daher indivuell für den Kindergarten festgelegt.

 

18.05.2020
Betreuungsgebühren Notbetreuung  -  Abrechnung der Betreuungsgebühren der Notbetreuung
Nach erfolgter Klärung der Berechnungsgrundlage werden die Betreuungsgebühren der Kinder in der Notbetreuung von dem Tag der ersten Inanspruchnahme des Notbetreuungsplatzes berechnet. Hierbei wird der bereits gezahlte Anteil aus dem Monat März berücksichtigt und der Monatsbeitrag für Mai angesetzt. Der Einzug der Betreuungsgebühren erfolgt zeitnah.

Eine Verrechnung der Gebühren für Mai findet je nach Anwendung des Modells der eingeschränkten Regelbetreuung statt.

 

Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport - Wichtige Infos